Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marion Neff-Weise – Fotostudio foto-neff
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Marion Neff-Weise (im folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt).
1.3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
1.4. Sollten Leistungen Dritter herangezogen werden, gelten für den Auftragsanteil deren AGB. Bei Änderung der AGB werden die neuen AGB dem Auftraggeber beim folgendem Auftrag mitgeteilt.
2. Gegenstand
2.1. Gegenstand des Vertrages sind Fotoarbeiten. Als Fotoarbeiten im Sinne der AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Aufnahmen zu verstehen, unerheblich in welcher technischen Form sie erstellt wurden oder vorliegen (digitale Bilder auf CD/DVD/Festplatte/Stick, Papierbilder etc.).
3. Urheberrechtliche Bestimmungen
3.1. Alle Urheber- und Leistungschutzrechte stehen dem Auftragnehmer zu.
3.2. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch am Bildmaterial übertragen. Erweiterte Nutzungsrechte für die Verbreitung z.B. Onlinemedien, werden je nach Nutzungsart gesondert geregelt und berechnet. Andere Vereinbarungen wie Verzicht der Urheberrechte sind ausgeschlossen.
3.3. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honoars als erteilt.
3.4. Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Fotoarbeiten für eigene Zwecke z.B. für die eigene Website verwenden darf.
3.5. Bei der Verwendung der Bilder
in Online-Medien (z.B. in social media wie Facebook, Twitter usw.) ist der
Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Bildes zu
nennen. Hierbei ist bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen
als Urheber der Bilder anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine
elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der
Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
3.6. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den
Fotografen zum Schadensersatz.
3.7. Die Original-Daten (unbearbeitete Roh-Daten) verbleiben beim
Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt
grundsätzlich nicht.
3.8. Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Fotoarbeiten für
eigene Zwecke z.B. für die eigene Website verwenden darf.
4. Leistungen und Gewährleistung
4.1. Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet
werden.
4.2. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber
gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten:
vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug
durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren
Zeitpunkt herbeizuführen.
4.3. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung
und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an.
4.4. Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.
4.5. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers
zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.6. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 7 Arbeitstagen nach
Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf
dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht und akzeptiert.
4.7. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein
Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung
unmöglich oder wird sie von dem Auftragnehmer abgelehnt, steht dem
Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird
nicht gehaftet (z.B. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen).
5. Zahlungsvereinbarung
5.1. Die Zahlungsvereinbarung wird jeweils im schriftlichen Angebot/Auftragsbestätigung geklärt.
6. Datenschutz
6.1. Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten ausdrücklich zu, sofern sie nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden. Der Auftragnehmer erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können uns unter info@foto-neff.de oder Fotostudio foto-neff, Kirchweg 4a, 34314 Espenau erreichen. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
7. Angebote
7.1. Angebote des Auftraggebers auf Flyern und in Prospekten und Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag, das erstellte Angebot bzw. die Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag kommt schriftlich zu Stande und ist nach der Unterschrift beider Vertragspartner gültig.
8. Lieferbedingungen
8.1. Lieferbedingungen und Lieferzeit werden jeweils im schriftlichen Angebot/Auftragsbestätigung geregelt.
8.2. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Streiks o.ä. sowie durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadenersatz seitens des Auftraggeber gefordert werden kann.
9. Ausfallhonorar
9.1 Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Auftragnehmer ein Ausfallhonoror zu. Dies wird wie folgt berechnet: bis 3 Wochen vor dem Termin 30% des vereinbarten Honorars (i.d.R. die Anzahlung), bis 2 Wochen 40%, bis 1 Woche 50% und ab 2 Tagen 100% des Honorars.
10. Gerichtstand
10.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
11.2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand 2018